Berufsunfähig - Erwerbsunfähig

Im Versicherungsvertragsrecht wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“(aus: Gesetz über den Versicherungsvertrag, VVG)

Die verminderte Erwerbsunfähigkeit hingegen bezeichnet einen krankheitsbedingten Zustand, der den Einzelnen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung (irgend-)einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.

Wer also berufsunfähig ist, ist damit keinesfalls auch automatisch erwerbsunfähig. Ein großes Problem liegt dann darin, einen adäquaten neuen Beruf zu finden, der auch den eigenen Fähigkeiten und Ansprüchen genügt. Das zweite Problem ist, in einem ggf. gefundenen neuen Beruf auch tatsächlich eine Anstellung zu erhalten.

Fast immer ist ein solcher Umstieg wegen Berufsunfähigkeit mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, wenn er denn überhaupt gelingt.