Ambulanter Schutz

Der ambulante Schutz umfasst die Heilbehandlung für Ärzte und Heilpraktiker, Psychotherapie durch Ärzte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Brillengestelle, Brillengläser, Kontaktlinsen. Je nach Tarif erstatten die Versicherer entweder alle Kosten oder nur einen Teil – so wie Sie Ihre Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Freie Arztwahl

Grundsätzlich gibt es die freie Arztwahl und Sie müssen in der Arztpraxis auch keine Praxisgebühr entrichten.

Arzneien

Bei den Arzneien gibt es keine Beschränkungen. Sie müssen zunächst selbst bezahlen und erhalten später die vollen Kosten erstattet.

Brillen und Kontaktlinsen

Bei Brillen und Kontaktlinsen gibt es je nach Vertrag in der Regel zwischen 50 und 150 Euro für das Brillengestell. Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Heilmittel

Heilmitteln wie Massagen und Krankengymnastik werden normalerweise vollständig – falls vereinbart mit Selbstbeteiligung - erstattet.