Altersvorsorge

Die Beiträge der versicherten Person werden in der privaten Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet.

Krankheitsrisiko

Mit zunehmendem Alter steigen natürlich auch die Kosten durch die Risikoveränderungen. Hier treten die angesammelten Altersrückstellungen in Kraft. Ab dem 65. Lebensjahr erfolgt eine Ausschüttung in Form eines Altersbonus, in dem die angesammelten Altersrückstellungen vollständig verrechnet werden

Darüber hinaus gibt es im Alter aber auch einen Standardtarif, damit auch für Rentner die private Krankenversicherung bezahlbar bleibt.