Die Berechnung basiert auf folgenden Grundlagen bzw. Annahmen:
- Als Gehaltsentwicklung bis zur Regelaltersgrenze wird lediglich ein Inflationsausgleich unterstellt. Als Inflationsrate wird die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 10 Jahre angenommen, also 1,6 % pro Jahr. Der ausgewiesene Beitrag für das Zeitwertkonto steigt ebenfalls kontinuierlich um die Inflationsrate. Insgesamt bleibt also alles inflationsbereinigt wertstabil.
- Für das auf dem Zeitwertkonto angesammelte Kapital wird eine Verzinsung in Höhe von 2,92 % unterstellt. Dieser Zinssatz entspricht 5/3 des aktuellen Garantiezinses für Lebensversicherungen (derzeit 1,75 %) und ist identisch mit dem mittleren Zinssatz, den Lebensversicherungen bei Renditehochrechnungen in ihren Angeboten zugrunde legen.
- Für die Zeit des Vorruhestandes kann ein Gehalt zwischen 70 % und 100 % des regulären Gehaltes eingestellt werden. Da es sich um eine Freistellungsphase handelt, muss das Gehalt angemessen sein und darf nicht unter 70 % des regulären Gehaltes liegen und nicht höher als 100 % des regulären Gehaltes sein.
- Das ausgewiesene Vorruhestandsgehalt entspricht dem eingestellten Prozentsatz des jetzigen Gehaltes und wurde nicht mit der Inflationsrate auf den Zeitpunkt des Vorruhestandsbeginns hochgerechnet, damit alle drei ausgewiesenen Gehälter miteinander vergleichbar sind.
- Der Arbeitgeber ist während der Ansparphase verpflichtet, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den gesparten Gehaltsanteil ebenfalls auf das Zeitwertkonto einzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zeitwertkontenbeitrag aus sozialversicherungspflichtigen Teilen des Gehaltes entnommen wird oder wegen Überscheitung der Beitragsbemessungsgrenze eigentlich sozialversicherungsfrei wäre.
- Die berechneten Werte für Steuer und Sozialversicherung beruhen auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen und den eingegebenen Werten. Lediglich bezüglich der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge wird davon ausgegangen, dass diese in der Vorruhestandsphase dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Alle angestellten Berechnungen sind unverbindlich. Insbesondere wenn noch viele Jahre bis zum möglichen Vorruhestand liegen, können sich alle Werte im Verlaufe der Zeit ganz wesentlich verändern.