Drei-Schichten-Modell
Kernpunkt der Rürup-Kommission ist das Drei-Schichten-Modell.
Die 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar: Das sind die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungen, die Alterssicherung der Landwirte und die sogenannte Rürup-Rente.
Die 2. Schicht sind die Zusatzversorgungen wie Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung.
Die 3. Schicht sind schließlich die Kapitalanlageprodukte. Dies sind Produkte, die der Altersvorsorge dienen, aber steuerlich nicht gefördert werden, zum Beispiel Lebensversicherungen.
