Beitragsfreiheit

Bestimmte sogenannte Lohnersatzleistungen sind ganz oder teilweise von den Beiträgen zur Krankenversicherung befreit.
Komplett beitragsfrei sind Mutterschaftsgeld und Erziehungs- bzw. Elterngeld.
Beim Bezug von Krankengeld sind nur Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen.
Alle anderen Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, unterliegen der Beitragspflicht in der Krankenversicherung.
Familienversicherte sind natürlich auch beitragsfrei mitversichert.